Hallo,
Ich habe seinerzeit meinen Tiguan bei einem Händler als angeblich im Auftrag zu verkaufender Gebrauchtwagen gekauft.
Bei einem kleinen Auffahrunfall musste dann hinten die Stoßstange ab und dabei stellte sich heraus, dass der Tiguan einen alten Heckschaden hatte. Der Händler musste zwar keine Entschädigung zahlen, sehr wohl aber die Vorbesitzerin, weil der Händler den Unfallschaden nicht angegeben hatte.
Wenn der Schaden beim Verkauf nicht angegeben wurde, musst Du über Deinen Anwalt eine Entschädigung verlangen oder sogar eine Rückabwicklung des Kaufes in den Raum stellen, da der Händler verpflichtet war, den Schaden anzugeben.
Wer einen Fahrzeughandel betreibt, kann sich nicht auf Unwissenheit berufen....
Gruß Armin