Alles anzeigenIch habe mit dem Kundenservice von Renault gesprochen und dies vorgetragen.
Nach einiger Zeit kam dann ein Rückruf.
Ergebnis: So etwas ist nicht bekannt. Und selbst wenn es so wäre, kann man dies im Nachhinein nicht geltend machen.
Somit bleibe ich weiterhin auf den 6000 Euro an Reparaturkosten sitzen.
Hallo Koleosfahrer,
Ich hatte allen hier bereits im letzten Jahr die Antwort des Renault Konzernvorstands "Qualität" zu diesem Thema mitgeteilt, in der est WÖRTLICH heißt: "Es wird nachdrücklich empfohlen ( ... Il est fortement recommandé....) nur im 2WD-Modus zu fahren, um Schäden zu vermeiden und nur abseits befestigter Straßen auf 4WD-lock zu gehen ..."
DIES IST IM KLAREN WIDERSPRUCH ZU DEN ANGABEN, DIE IN DER BETRIEBSANLEITUNG STEHEN, in der 4WD- auto für ALLE Straßenzustände empfohlen wird.
Juristisch ist damit m.E. eine klare Handhabe gegen Renault, d. H. zumindest für eine substantielle Kostenbeteiligung, vorhanden.
Allerdings erfordert das, dass man sich mit dem entsprechenden Zeitaufwand selber dahinterklemmt und eventuell über eine Verbraucherschutz-Organisation, oder einen Anwalt Renault dazu auffordert.
Oft schimpfen Geschädigte erfahrungsgemäß nur, scheuen sich aber, sich für ihre gerechtfertigten Ansprüche einzusetzen. Das weiß der Hersteller und macht von sich aus ohne Druck nichts.
Das ist nicht nur bei Renault so. Auch deutsche Hersteller sind hierin besonders gut (siehe auch Dieselgate).
Wenn du nicht auf den gesamten Kosten sitzen bleiben willst musst du dich wehren. Man kann es auch über die Rechtsabteilung seines Automobilclubs versuchen, wenn man Mitglied ist. Die schriftliche Renault Vorstandsaussage gibt eine solide Grundlage hierzu. Man darf halt die Mühe nicht scheuen.
Bonne chance