Hallo,
aufgrund der geänderten Vorschriften im Bereich des Betriebes von Gasanlagen im Wohnwagen und Wohnmobilen ist eine Gasprüfung ja keine Voraussetzung für die HU mehr. Nur aus Versicherungsgründen ist eine Gasprüfung natürlich immer noch Pflicht. Wenn Du die Klimaanlage mit dem Gasgemisch betreibst, wäre strenggenommen eine solche Gasprüfung ebenfalls verpflichtend, da ja eine Brandgefahr vom Gasgemisch ausgeht.
Wobei das eigentliche normale Klimaanlagen-Gas ebenfalls brandgefährlich ist....
Aber Deine Versicherung ist da ja selbst nicht mal sicher, wie sie das bewerten soll. Aber wenn ich mir die Beiträge bei Wohnwagen Versicherungen anschaue, dürfte die Gefahr eher als gering eingeschätzt werden.
Eine Gefahr besteht beim Löschversuch mit Wasser jedenfalls gegenüber den neuen Klimaanlagen - Füllgasen R1234yf nicht, es kann keine gefährliche Flusssäure entstehen.
Gruß Armin